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Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen
ausschließlich für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Verträge, die der Lieferant im Rahmen seines elektronischen Bestelldienstes (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) abschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 BGB darstellen (nachfolgend „Besteller“ genannt).
2 Vertragsschluss
- Die im Online-Shop des Lieferanten präsentierten Warenangebote sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb" kann der Besteller die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Bestellerdaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Besteller kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen" gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an den Lieferanten zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Bestellung erhält der Besteller vom Lieferanten eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei dem Lieferanten bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
- Der Besteller kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit über das Menü seines Internetbrowsers abspeichern bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung, durch Anklicken seiner Bestellnummer, abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funktion „Mein Konto" einsehen.
- Der Besteller sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
- Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
- Der Lieferant liefert seine Waren nur an Besteller innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
3 Preise, Versandkosten, Zahlung
- Die auf den Internetseiten des Lieferanten genannten Preise verstehen sich stets zusätzlich gesetzlicher Umsatzwertsteuer und gelten ab Lager des Lieferanten.
- Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich unter dem Link „Versandkosten".
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Bestellers gegen Rechnung, per Vorkasse, per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren. Der Lieferant behält sich jedoch vor, die Lieferung nur gegen Nachnahme (Sofortzahlung bei Lieferung) durchzuführen. Wird dem Lieferanten nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so ist er berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn er erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in bar oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers, die vom Lieferanten bestritten werden, nicht anerkannt werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
4 Lieferzeit
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Lieferanten oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.
- Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, oder bei Hindernissen, für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers aus dem Kaufvertrag voraus.
5 Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes
- Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Lieferanten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Lieferanten oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Lieferanten gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. - Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers ist der Lieferant verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
- Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus § 7 in Empfang zu nehmen.
- Teillieferungen sind zulässig, falls für den Besteller zumutbar.
- Sollte ein bestellter Liefergegenstand nicht lieferbar sein, weil der Lieferant von seinem eigenen Lieferanten ohne Verschulden des Lieferanten trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Lieferant den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten.
6 Eigentumsvorbehalt
- Der Lieferant behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für den Lieferanten dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Besteller um mehr als 10 %, so ist der Lieferant auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet. - Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten gelten als Rücktritt vom Vertrag. - Der Lieferant ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
7 Haftung für Mängel der Lieferung
- Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferanten nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich zu melden.
- Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
- Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
- Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
- Bei übermäßiger Beanspruchung
- Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffen.
- Zur Vornahme aller dem Lieferanten nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Lieferant von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Lieferant sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferant mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferanten angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
- Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferant, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
- Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- Weitere Ansprüche des Bestellers gelten nur in Fällen von § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen.
- Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Lieferant im Inland seine Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Lieferanten nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Besteller als auch der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieses § 7 entsprechend, wobei Ansprüche des Bestellers nur dann bestehen, wenn dieser den Lieferanten über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Lieferanten alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Besteller den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen ist.
8 Rechte des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung sowie sonstige Haftung des Lieferanten
- Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferanten die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferanten. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
- Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 4 dieser Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferanten eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
- Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
- Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferanten.
- Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
- bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, vorrausehbaren Schadens
- in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Lieferanten ausgeschlossen.
9 Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden des Lieferanten der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der §§ 7 und 8 dieser Geschäftsbedingungen entsprechend.
10 Recht des Lieferanten auf Rücktritt (kann auch ersatzlos entfallen)
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des § 4 dieser Geschäftsbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferanten erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferanten das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur unter den in § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen. Will der Lieferant vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Lieferanten oder - nach seiner Wahl - der Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
12 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Lieferant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift
Die Anschrift des Lieferanten für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie seine ladungsfähige Anschrift lautet:
Ludwig GmbH
Grossklamm 8
76287 Rheinstetten
Telefon: 0721 95152-0
Telefax: 0721 95152-30
E-Mail: info@ludwig-bau.de
Homepage: https://www.ludwig-bau.de
Eingetragen im Handelsregister: HRB 103449, Amtsgericht Mannheim
Steuer-Nr.: 31193/38256
Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 143243538
14 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.