Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen

ausschließlich für den unternehmerischen Geschäftsverkehr

 

1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Verträge, die der Lieferant im Rahmen seines elektronischen Bestelldienstes (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) abschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
  2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 BGB darstellen (nachfolgend „Besteller“ genannt).

 

2 Vertragsschluss

  1. Die im Online-Shop des Lieferanten präsentierten Warenangebote sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb" kann der Besteller die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Bestellerdaten auf einer Übersichtsseite zusammen­gefasst. Der Besteller kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfel­der korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen" gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an den Lieferanten zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Bestellung erhält der Besteller vom Lieferanten eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestel­lung bei dem Lieferanten bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
  2. Der Besteller kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit über das Menü seines Internetbrowsers abspeichern bzw. ausdru­cken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung, durch Anklicken seiner Bestellnummer, abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funk­tion „Mein Konto" einsehen.
  3. Der Besteller sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
  4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
  5. Der Lieferant liefert seine Waren nur an Besteller innerhalb der Bundesrepublik Deutsch­land.
  6. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

3 Preise, Versandkosten, Zahlung

  1. Die auf den Internetseiten des Lieferanten genannten Preise verstehen sich stets zusätzlich gesetzlicher Umsatzwertsteuer und gelten ab Lager des Lieferanten.
  2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich unter dem Link „Versandkosten".
  3. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Bestellers gegen Rechnung, per Vorkasse, per Nach­nahme oder im Lastschriftverfahren. Der Lieferant behält sich jedoch vor, die Lieferung nur gegen Nachnahme (Sofortzahlung bei Lieferung) durchzuführen. Wird dem Lieferanten nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so ist er berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn er erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung ab­zuwenden.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in bar oder inner­halb 14 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen.
  5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers, die vom Lieferanten bestritten werden, nicht anerkannt werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

 

4 Lieferzeit

  1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Lieferanten oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Ver­sandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.
  2. Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, oder bei Hindernissen, für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemes­sen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Ver­zugs entstanden sind.
  3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers aus dem Kaufvertrag voraus.

 

5 Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Ab­holer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Lieferanten, spä­te­stens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Lieferanten oder des Her­stel­lerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
    Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Lieferanten gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers ist der Lieferant ver­pflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus § 7 in Empfang zu nehmen.
  4. Teillieferungen sind zulässig, falls für den Besteller zumutbar.
  5. Sollte ein bestellter Liefergegenstand nicht lieferbar sein, weil der Lieferant von seinem eigenen Lieferanten ohne Verschulden des Lieferanten trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Lieferant den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten.

 

6 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
    Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für den Lieferanten dienenden Vor­behaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Besteller um mehr als 10 %, so ist der Lieferant auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
  2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Siche­rung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs­verzug, ist der Lieferant zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Lieferge­genstandes durch den Lieferanten gelten als Rücktritt vom Vertrag.
  4. Der Lieferant ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

 

7 Haftung für Mängel der Lieferung

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferanten nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstan­des einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich zu melden.
  2. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
    • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
    • Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
    • Bei übermäßiger Beanspruchung
    • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffen.
  4. Zur Vornahme aller dem Lieferanten nach billigem Ermessen notwendig er­scheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Ver­ständigung mit dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu ge­ben; sonst ist der Lieferant von der Mängelhaftung befreit. Nur in drin­genden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Lieferant sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferant mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferanten angemessenen Er­satz seiner Kosten zu verlangen.
  5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferant, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versan­des sowie die angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
  6. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten, vorgenommene Änderungen oder Instandset­zungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  7. Weitere Ansprüche des Bestellers gelten nur in Fällen von § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen.
  8. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaf­tung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen.
  9. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Lieferant im Inland seine Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbrin­gen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegen­stand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsver­letzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Lieferanten nicht zu an­gemessenen und zumutbaren Bedin­gungen möglich ist, sind sowohl der Besteller als auch der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  10. Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen die­ses § 7 entsprechend, wobei Ansprüche des Bestellers nur dann bestehen, wenn die­ser den Lieferanten über eventuelle von Dritten geltend gemach­ten An­sprü­chen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verlet­zungs­handlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Lieferanten alle Ver­teidigungsmög­lichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverlet­zung nicht darauf be­ruht, dass der Besteller den Liefergegen­stand verän­dert oder in nicht vertrags­gemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen ist.

 

8 Rechte des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung sowie sonstige Haftung des Lieferanten

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferanten die ge­samte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferanten. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung ei­nes Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes In­teresse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
  2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 4 dieser Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferanten eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
  3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen durch sein Ver­schulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rück­trittsrecht des Bestellers be­steht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferanten.
  5. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden ir­gendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefer­gegenstand entstanden sind, bestehen nur
    • bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
    • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Ver­tragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, vorrausehbaren Schadens
    • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegen­stand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen ge­haftet wird
    • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Lieferanten ausgeschlossen.

 

9 Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch Verschulden des Lieferanten der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Ver­tragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Ne­benverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Lie­fer­gegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Aus­schluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der §§ 7 und 8 dieser Geschäftsbedingungen ent­spre­chend.

 

10 Recht des Lieferanten auf Rücktritt (kann auch ersatzlos entfallen)

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des § 4 dieser Geschäftsbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lei­stung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferanten erheblich einwir­ken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferanten das Recht zu, ganz oder teilweise vom Ver­trag zurückzu­treten.

Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur unter den in § 8 Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen. Will der Lieferant vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkennt­nis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Liefer­frist vereinbart war.

 

11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine ju­risti­sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermö­gen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Lieferanten oder - nach seiner Wahl - der Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.

 

12 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Lieferant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

13 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Die Anschrift des Lieferanten für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie seine ladungsfähige Anschrift lautet:

Ludwig GmbH

Grossklamm 8

76287 Rheinstetten

Telefon: 0721 95152-0

Telefax: 0721 95152-30

E-Mail: info@ludwig-bau.de

Homepage: https://www.ludwig-bau.de

Eingetragen im Handelsregister: HRB 103449, Amtsgericht Mannheim

Steuer-Nr.: 31193/38256

Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 143243538

 

14 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung durch den Lieferanten. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.